Migration und ethnische Minderheiten

Sektion der Deutschen Gesellschaft für Soziologie

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Über die Sektion


Migration und ethnische Minderheiten

Über die Sektion


Ziel
Die Sektion "Migration und ethnische Minderheiten" bietet ein Forum für all diejenigen Soziolog*innen sowie die in angrenzenden Sozialwissenschaften Tätigen, die sich mit Ursachen, Prozessen und Auswirkungen von Migrationsbewegungen und ethnischen Minderheiten beschäftigen. Der Fokus liegt sowohl auf  Deutschland, als auch auf anderen Staaten bzw. Staatengemeinschaften als Teil einer globalisierten Welt.


Profil
Die Anfänge der Sektion Migration und ethnische Minderheiten gehen auf Initiativen von Fachkolleg*innen zurück, die Anfang der 1980er Jahre nach einer Neuausrichtung der damaligen Ausländerforschung im deutschsprachigen Raum suchten. Seit ihrer Gründung im Jahr 1985 geht es der Sektion darum, den Wissenschaftler*innen in der Migrationsforschung  ein Forum für Vernetzung und unterschiedliche Aktivitäten zu bieten. Als soziologische Fachgruppierung innerhalb der DGS ist es uns ein besonderes Anliegen, die theoretischen Paradigmen, Methodologien und empirischen Verfahren in der Migrationssoziologie in ihrer Breite abzudecken. Inter- und transdisziplinäre Debatten der Migrationsforschung sind daher ein wichtiges Feld der Sektionsarbeit.


Tätigkeiten
Die Sektion "Migration und ethnische Minderheiten" organisiert in der Regel zwei Mal im Jahr Tagungen und Workshops und gestaltet Sektionssitzungen beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie. Hinzu kommen Summer Schools für und mit jüngeren Kolleg*innen zu jeweils anstehenden Debatten, die in Kooperation mit einzelnen Hochschulen geplant werden. Über ihren Newsletter und den Webauftritt will die Sektion zur Orientierung im Feld der Migrationsforschung und -diskussion beitragen.


Mitglieder und Mitgliedschaft
Die Sektion hat 183 Mitglieder (Stand März 2018). Neben der Soziologie sind als Fachdisziplinen insbesondere die Erziehungswissenschaft sowie die Kommunikations- und Kulturwissenschaften vertreten. Neben Hochschulangehörigen sind MitarbeiterInnen aus Forschungseinrichtungen und Behörden vertreten. Bei der überwiegenden Mehrheit der neuen Mitglieder, die seit 2013 eingetreten sind, handelt es sich um jüngere Kolleg*innen. Die Mitgliedschaft in der DGS ist im Sinne der Vernetzung gewünscht, aber keine Bedingung für die Sektionsmitgliedschaft.

Mitglied werden
Ihr Interesse, Ihre Mitarbeit und Ihre Jahresgebühren ermöglichen uns erst, als Sektion aktiv und präsent zu sein und uns diesbezüglich auch noch zu verbessern. Bei den jährlichen Mitgliederversammlungen und durch Ihre Wahl des Vorstands, die alle zwei Jahre ansteht, bestimmen Sie über das Profil der Vorstands- und Sektionstätigkeit mit. Also: Wir würden uns über Ihre Mitgliedschaft und Mitarbeit sehr freuen!

Wenn Sie an einer Mitgliedschaft in der Sektion interessiert sind, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden ihn an sektionmuem(at)gmx.de. Wir werden uns dann in Kürze bei Ihnen melden. Vielen Dank. Die Jahresgebühr für Mitglieder beträgt Euro 20 (ermäßigt Euro 10) und ist an das Sektionskonto zu überweisen. Die Kontoverbindung erfragen Sie bitte beim Sektionsvorstand.


Vorstand der Sektion (seit 2021)


Vorstand

(Sprecherin)

Technische Universität Berlin
Fakultät VI: Planen Bauen Umwelt
Institut für Soziologie
Fraunhoferstraße 33-36
Sekretariatszeichen FH 9-1
10587 Berlin
Tel:  +49 30 314 75 680
Email: karacan(at)tu-berlin.de

 

DR. CHRISTINE BARWICK

(stellvertretende Sprecherin und Schriftführerin)

Europa Universität Flensburg
ICES - Interdisciplinary Center for European Studies
E-Mail: christine.barwick-gross(at)uni-flensburg.de

DR. JOHANNES BECKER

Betreuung des Nachwuchspreises, Ansprechpartner für AG‘s)

Methodenzentrum Sozialwissenschaften
Georg-August-Universität Göttingen
Goßlerstraße 19
37073 Göttingen
E-Mail: johannes.becker(at)sowi.uni-goettingen.de

 

PROF. DR. NADJA MILEWSKI
(Mitgliederbetreuung und Finanzen)

Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung Forschungsgruppenleiterin "Fertilität" im FB 1 "Familie und Fertilität"
E-Mail: nadja.milewski(at)bib.bund.de

 

DR. CATHARINA PEECK-HO

(Betreuung der Website, vom Newsletter und Sociohub)

Arbeitsgruppe Sozialwissenschaftliche Theorie - AST
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,
Fakultät I, Institut für Sozialwissenschaften
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg
E-mail: catharina.peeck-ho(at)uni-oldenburg.de


Geschäftsordnung


Von der Mitgliederversammlung der DGS-Sektion MeM angenommen am 9. Oktober 2014 

§ 1 Ziel der Sektion

Ziel der Sektion Migration und ethnische Min­derheiten (MeM) der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) ist die aktive Förderung des wissenschaftlichen Austausches und der Diskussion über sozialwissenschaftliche und insbesondere soziologische Aspekte von Migration und ethnischen Minderheiten als Beitrag zur Weiterentwicklung diesbezüglicher Theorien und Methoden im Rahmen von Forschung und Lehre gemäß der Zielsetzungen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie.

§ 2 Organe der Sektion

Organe der Sektion sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 3 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus bis zu fünf Per­sonen, die für die Dauer von jeweils zwei Jahre gewählt werden. Die direkte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern sollte in der Regel nicht mehr als zweimal erfolgen.

(2) Der Vorstand wird in der Regel durch die Mitgliederversammlung gewählt. Daneben kann die Wahl des Vorstands durch die Mit­glieder auch per Briefwahl oder anonymisierter elektronischer Wahlverfahren erfolgen. Die Entscheidung über das Wahlverfahren trifft der Vorstand.

(3) Wahlvorschläge erfolgen durch den Vor­stand und die Mitglieder. In den Vorstand können nur Mitglieder der Sektion gewählt werden, die zugleich auch Mitglieder der DGS sind.

(4) Der Vorstand führt die Geschäfte der Sek­tion und bestimmt die inhaltlichen Schwer­punkte und organisatorischen Aktivitäten der Sektion.

(5) Der Vorstand legt die Höhe der Sektionsge­bühr fest und entscheidet über den Antrag auf Aufnahme als Mitglied (gemäß § 5).

(6) Der Vorstand nimmt eine Verteilung der Zuständigkeiten für die Funktionen des Sprechers/der Sprecherin der Sektion, seines/ ihres Stellvertreters bzw. seines/ihrer Stellver­treterin und einem Kassenwart/einer Kassen­wartin vor sowie für weitere Zuständigkeits­bereiche nach Bedarf.

(7) Der Sprecher/die Sprecherin vertritt die Sektion innerhalb der DGS (z. B. gegenüber Vorstand und Konzil) sowie nach außen.

(8) Die weiteren Mitglieder des Vorstandes unterstützen die Sprecherin bzw. den Sprecher bei der inhaltlichen und organisatorischen Arbeit.

(9) Der Vorstand organisiert Sektionsveran­staltungen und lädt die Sektionsmitglieder dazu ein. Jährlich sollen zwei Sektionsveran­staltungen (Frühjahr und Herbst) durchgeführt werden. Über den Stand geplanter Aktivitäten erstellt der Vorstand einen Bericht zur Vorlage auf der Mitgliederversammlung.

(10) Der Vorstand erstellt einen jährlichen Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit und über die Verwendung der Sektionsmittel zur Vorlage auf der Mitgliederversammlung.

(11) Der Vorstand organisiert mindestens ein­mal im Jahr die Mitgliederversammlung und lädt dazu ein.

§ 4 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung der Sektion setzt sich aus den eingetragenen Mitgliedern zusammen und kommt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Mitgliederversammlung sollte in der Regel im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Sektion stattfinden.

(2) Zur Mitgliederversammlung lädt der Sprecher/die Sprecherin unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen ein.

(3) Die Mitgliederversammlung berät den Vor­stand bei der Bestimmung der inhaltlichen Ausrichtung und praktischen Durchführung der Sektionstätigkeit.

(4) Die Mitgliederversammlung entscheidet bei zur Abstimmung vorgelegten Tagesordnungs­punkten mit einfacher Mehrheit der anwesen­den Mitglieder. Ausgenommen davon sind An­träge auf Änderung der Geschäftsordnung (s. § 7,1).

(5) Auf Antrag von mindestens zwei Mit­gliedern befasst sich die Mitgliederver­sammlung mit Beschlüssen des Vorstands und kann nach einer Aussprache den Vorstand mit einfacher Mehrheit zur Rücknahme oder Än­derung des betreffenden Beschlusses auf­fordern.

(6) Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen und entscheidet nach dem Ende der Wahl­periode über die Entlastung des Vorstands.

§ 5 Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft in der Sektion Migra­tion und Ethnische Minderheiten in der DGS steht grundsätzlich allen Interessierten offen. Voraussetzung für den Erwerb der Mitglied­schaft ist ein Antrag an die Sprecherin bzw. den Sprecher der Sektion auf Aufnahme

(2) Mit dem Aufnahmeantrag erklärt der An­tragsteller/die Antragstellerin seine/ihre Zu­stimmung zu den Sektionszielen und zur Ver­pflichtung der Entrichtung der Sektionsgebühr als Voraussetzung für die Mitgliedschaft.

(3) Die Entscheidung über die Annahme des Antrags auf Mitgliedschaft trifft der Vorstand.

(4) Die Sektionsgebühr ist zum ersten Mal nach Aufnahme in die Sektion und für die dann folgenden Kalenderjahre jeweils bis zum Ende des ersten Quartals zu entrichten. Die Mit­gliedschaft wird mit dem Eingang der Sektionsgebühr auf das vom Vorstand angegebene Konto wirksam.

(5) Die Mitgliedschaft endet, wenn das Mit­glied dem Vorstand seinen Austritt erklärt.

(6) Die Mitgliedschaft kann durch Beschluss des Vorstands aufgehoben werden, wenn das Mitglied die Ziele der Sektion grob verletzt; oder wenn die Sektionsgebühr für zwei aufein­ander folgende Kalenderjahre trotz zweifacher Mahnung nicht entrichtet wurde.

§ 6 Sitz der Sektion

Die Sektion hat ihren Sitz am Arbeitsort der Sprecherin/des Sprechers.

§ 7 Änderungen der Geschäftsordnung

(1) Eine Geschäftsordnungsänderung kann nur erfolgen, wenn ein dies bezüglicher Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der Sektion als eigenständiger Tagesordnungspunkt ter­mingerecht (s. § 7,2) eingebracht wurde und dieser dann in der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder be­fürwortet wird. Auf Antrag von 1/4 der an­wesenden Mitglieder wird die Entscheidung über den Antrag auf Änderung der Geschäfts­ordnung nicht in der MV durchgeführt, sondern per Briefabstimmung oder anonymi­sierte elektronische Abstimmungsverfahren herbeigeführt. In diesem Fall ist der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung angenommen, wenn 2/3 der an der Briefabstimmung teil­nehmenden Mitglieder den Antrag befürwortet.

(2) Ein Antrag auf Änderung der Geschäfts­ordnung muss bei der Sprecherin bzw. dem Sprecher mindestens vier Wochen vor der Mit­gliederversammlung eingegangen sein, damit dieser als Tagungsordnungspunkt aufgenom­men werden kann.

(3) Eine beschlossene Änderung der Ge­schäftsordnung wird zum Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam.

§ 8 Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung tritt nach der ab­schließenden Aussprache und Abstimmung auf der Mitgliederversammlung am 9. Oktober 2014 zum 1. Januar 2015 in Kraft.


Vernetzung innerhalb der DGS


Die Sektion hält über ihre/n Sprecher/In engen Kontakt zur DGS, insbesondere zur Geschäftsstelle (Dr. Sonja Schnitzler) und zum Vorstand.

In jährlichem Rhythmus lädt der Vorstand alle SprecherInnen der Sektionen zur SektionssprecherInnen-Versammlung ein. Dort berichten die Sektionen über ihre Arbeit, und es werden organisatorische und finanzielle Fragen der DGS erörtert. Vor allem werden die in zweijährigem Turnus stattfindenden DGS-Soziologie-Kongresse besprochen.

Neben der SprecherInnenversammlung gibt es das Konzil als weiteres beratendes Gremium der DGS. In das 30?köpfige Konzil wählen die DGS-Mitglieder ihre VertreterInnen (Amtszeit: zwei Jahre; einmalige Wiederwahl möglich). Unter ihnen befinden sich auch Mitglieder unserer Sektion.

Weitere Vernetzungen finden über viele unserer Mitglieder statt, die auch in anderen Sektionen aktiv sind. So gibt es kontinuierliche Verbindungen auf inhaltlicher wie persönlicher Ebene zu den Sektionen Soziale Ungleichheit und Sozialstrukturanalyse, Frauen- und Geschlechterforschung, Biographieforschung, Medien- und Kommunikationssoziologie.