Rechtssoziologie

Sektion der Deutschen Gesellschaft für Soziologie

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Über die Sektion


Die Rechtssoziologie ist ein klassisches Forschungsfeld der Soziologie. Sie ist gleichzeitig eine der ältesten Sektionen. Vor mehr als 40 Jahren, 1972, haben die Wissenschaftler Wolfgang Kaupen, Rüdiger Lautmann und Fritz Sack die Sektion in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie gegründet. Aus den Reihen der Sektion Rechtssoziologie ist 1980 unter Federführung von Erhard Blankenburg und Niklas Luhmann die ›Zeitschrift für Rechtssoziologie‹ entstanden. Die Zeitschrift erscheint regelmäßig zweimal jährlich. Sie bündelt die rechtssoziologische Diskussion in Deutschland. Seit 2000 erscheint sie beim Verlag Lucius & Lucius in Stuttgart.

Regelmäßig veranstaltet die Sektion Tagungen in Kooperation mit Gastgebern an wechselnden Universitäten. Wichtig sind uns Veranstaltungen mit anderen Sektionen, um etwa die Bezüge von Recht und Politik, Recht und Wirtschaft oder Recht und Umwelt auszuloten. Eine zunehmende Bedeutung haben heute die internationalen Beziehungen mit analogen Vereinigungen in Großbritannien, Frankreich und den USA sowie insgesamt mit dem Research Committee on Sociology of Law der International Sociological Association. In Zukunft wollen wir verstärkt mit diesen Organisationen und anderen Disziplinen kooperieren, die sich wie wir der interdisziplinären Rechtsforschung verschrieben haben.

Mitglieder erhalten regelmäßig Hinweise zu Veranstaltungen, Ausschreibungen und Initiativen im Feld der Rechtssoziologie. Zweimal im Jahr finden Sektionstagungen zu wichtigen Themen der Rechtssoziologie statt. Nähere Informationen finden Sie auf diesen Seiten oder in unserem Newsletter.

Kontakt:
PD Dr. Jürgen Schraten
juergen.schraten@sowi.uni-giessen.de
Institut für Soziologie
Karl-Glöckner-Str. 21E