Europasoziologie

Sektion der deutschen Gesellschaft für Soziologie

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Über die Sektion


SprecherInnen und Satzung

Sprecherin


Jun.-Prof. Dr. Stefanie Börner

Institut für Gesellschaftswissenschaften

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Tel.: +49 (0)391 67 56684

E-Mail: stefanie.boerner(at)ovgu.de


Vorstand


Sören Carlson (Europa-Universität Flensburg)

Jenny Preunkert (Universität Duisburg-Essen)

Christian Schmidt-Wellenburg (Universität Potsdam)

Céline Teney (Freie Universität Berlin)

Stefan Wallaschek (Europa-Universität Flensburg)


Webmaster


Stefan Wallaschek
E-Mail: stefan[dot]wallaschek @ uni-flensburg.de 

 


Geschäftsordnung der Sektion Europasoziologie in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie


§ 1 Ziel der Sektion

Die Sektion „Europasoziologie“ fördert im Rahmen der Zielsetzung der DGS die Diskussion und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Europaforschung in Methodik, Theorie und Empirie.


§ 2 Organe der Sektion und deren Aufgaben

  1. Organe der Sektion sind der Sektionssprecher/die Sektionssprecherin, der Vorstand und die Mitgliederversammlung der Sektion.
  2. Der Sprecher/die Sprecherin vertritt die Sektion gegenüber Vorstand und Konzil der DGS sowie im Außenverhältnis. Er/sie bereitet die Vorstandssitzungen vor.
  3. Der Vorstand führt die Geschäfte der Sektion. Er berät über die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Sektion und erstellt einen jährlichen Rechenschaftsbericht über deren Tätigkeit und über die Verwendung der Sektionsmittel.
  4. Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen und entlastet ihn. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Sie findet einmal pro Jahr statt und zwar wechselweise im Rahmen der Jahrestagung der Sektion bzw. im Rahmen der Sektionsveranstaltung auf dem DGS‐Kongress.

§3 Wahl des Vorstands und des Sprechers/der Sprecherin

  1. Alle Mitglieder können bis eine Woche vor der Wahl Kandidaten und Kandidatinnen für den Vorstand benennen.
  2. Die Wahl des Vorstands und des Sprechers/der Sprecherin findet alle zwei Jahre im Rahmen der Mitgliederversammlung auf der Sektionsveranstaltung des DGS‐Kongresses statt. 
  3. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder soll in der Regel sechs Jahre nicht überschreiten.
  4. Die Zahl der Vorstandsmitglieder beträgt maximal sieben.


§ 4 Mitgliedschaft

Voraussetzung der Aufnahme in die Sektion ist ein formloser Antrag an den Sprecher/die Sprecherin des Vorstands. 


§ 5 Veranstaltungen der Sektion

  1. Sektionstagungen finden mindestens einmal im Jahr statt und sind öffentlich.
  2. In den Jahren, in denen ein DGS‐Kongress stattfindet, ersetzt die dort stattfindende Sektionsveranstaltung die verpflichtende Jahrestagung.
  3. Daneben können weitere Veranstaltungen aus dem Bereich der Europaforschung als Sektionsveranstaltungen stattfinden, sofern der Vorstand dem zustimmt.


§ 6 Änderung der Geschäftsordnung 

Änderungen der Geschäftsordnung müssen bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung bei dem Sprecher/der Sprecherin der Sektion beantragt werden. Sie werden auf der Mitgliederversammlung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen. 
 

§ 7 Inkrafttreten der Geschäftsordnung 

Diese Geschäftsordnung tritt mit Annahme durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

Flensburg, den 27.09.2016
Monika Eigmüller
(Sprecherin der Sektion Europasoziologie)
 

Link: Geschäftsordnung als PDF-Datei