Mitglied in der Sektion kann werden, wer in den Bereichen Soziale Probleme und soziale Kontrolle wissenschaftlich oder praktisch tätig ist. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in der DGS ist nicht Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Sektion.
Voraussetzung für die der Mitgliedschaft ist ein an den Sprecher zu richtender Aufnahmeantrag, in dem sich die Antragstellerin oder der Antragsteller verpflichtet, den Jahresbeitrag von gegenwärtig 10 Euro zu zahlen (bzw. dafür eine Einzugsermächtigung erteilt).
Die Sektion organisiert jährlich jeweils eine Tagung zu einem Themenschwerpunkt und gibt vierteljährlich ein Mitteilungsblatt heraus, mit Tagungshinweisen, Ausschreibungen und Kommentierungen zu aktuellen Problematisierungsdiskursen.
Die Mitglieder der Sektion wählen den Vorstand der Sektion, welcher ein/e Sprecher*in und ihre Vertretung bestimmt.
Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie sich an den Aktivitäten der Sektion beteiligen.