Methoden der qual. Sozialforschung

Sektion der Deutschen Gesellschaft für Soziologie

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Über die Sektion


Methoden der qualitativen Sozialforschung

Über die Sektion


Die Sektion "Methoden der qualitativen Sozialforschung" wurde im November 2003 vom Konzil der Deutschen Gesellschaft für Soziologie eingerichtet. Sie ist hervorgegangen aus der gleichnamigen, 1997 gegründeten DGS-Arbeitsgruppe. 

Die Sektion verfolgt vor allem drei Ziele:

  1. den kollegialen Austausch über die Bedeutung des qualitativen Paradigmas für die Soziologie und die empirische Sozialforschung;
  2. die Weiterentwicklung der Methoden sowie ihrer sozialtheoretischen und methodologischen Fundierungen;
  3. die Konsolidierung und den Ausbau der qualitativen Methodenausbildung in den Sozial- und Kulturwissenschaften

Diese Ziele verfolgen wir eingedenk der Vielfalt der qualitativen und interpretativen Methoden in der Soziologie und den angrenzenden und überlappenden Disziplinen und Studies Bewegungen: den hermeneutischen, praxeologischen, diskursanalytischen, ethnographischen, phänomenologischen, semiotischen, etc. Ansätzen einer um die jeweilige Bedeutung ringenden Analyse sozialer Situationen, Vorkomnisse, Geschehnisse, Zusammenhänge, Prozesse, Beiträge oder Lebensläufe. Die Vielheit der Methoden, ihrer empirischen Bezüge und analytischen Rahmungen begründen die Ansprüche und Herausforderung unseres kollegialen Austausches, der sich in verschiedensten Hinsichten von denen einer standardisierten Sozialforschung unterscheidet. Gemeinsames Anliegen über Sektionsgrenzen hinweg ist für uns die Entwicklung einer gegenwartsangemessenen Soziologie. 

Und nun einige Informationen zur Mitgliedschaft:


Mitgliedschaft


Mitglieder der Sektion können Kolleginnen und Kollegen werden, die im Bereich der soziologischen Forschung und Lehre tätig sind. In Ausnahmefällen werden auch Studierende aufgenommen. Gegenwärtig hat die Sektion 328 Mitglieder. Die Aufnahme in die Sektion kann beim Vorstand formlos beantragt werden: Schreiben Sie einfach eine Mail an den aktuellen Vorstand und verkünden Ihr Interesse an einer Aufnahme. Sie werden dann zur nächsten Mitgliederversammenlung eingeladen. Sie finden in der Regel zweimal im Jahr statt – zum einen im Rahmen der Sektionsveranstaltungen (z.B. Frühjahrstagung, DGS-Kongress) sowie zusätzlich eimal jährlich online. Die Mitgliederversammlung entscheidet nach kurzer Vorstellung über Ihre Aufnahme als Sektionsmitglied. 


Geschäftsordnung (Stand 23.11.2023)

§ 1     Ziel der Sektion

Ziel der Sektion „Methoden der Qualitativen Sozialforschung“ ist es, die Diskussion und Weiterentwicklung der Qualitativen Sozialforschung in Methodik, Theorie und Empirie zu fördern.

§ 2     Organe der Sektion

  1. Organe der Sektion sind Sektionssprecher/Sektionssprecherin, Sektionsvorstand und die Mitgliederversammlung der Sektion.
  2. Die Sektion wird durch den Vorstand geleitet. Dieser wird auf zwei Jahre gewählt und besteht aus einer Sprecherin/einem Sprecher und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Wahl des Vorstands findet geheim, vorzugsweise durch Briefwahl oder Onlinewahl statt. Maximal drei Amtsperioden in unmittelbarer Folge sind möglich. In den Vorstand können nur Mitglieder der Sektion gewählt werden, die zugleich auch Mitglieder der DGS sind.

§ 3     Sitz der Sektion

Die Sektion hat ihren Sitz am Arbeitsort der Sprecherin bzw. des Sprechers.

§ 4 Aufgaben des Vorstands und der Sektionssprecherin/des Sektionssprechers

  1. Der Vorstand bestimmt mit Mehrheitsbeschluss aus seiner Mitte die Sprecherin/den Sprecher der Sektion.
  2. Die Sprecherin/der Sprecher vertritt die Sektion gegenüber Vorstand und Konzil der DGS sowie im Außenverhältnis.
  3. Der Sprecher oder die Sprecherin bereitet die Vorstandssitzungen vor, kündigt die Sektionstagungen an und leitet sie. Die Leitung kann auch von Mitgliedern des Vorstands übernommen werden.
  4. Der Sektionsvorstand tagt mindestens einmal im Jahr. Der Vorstand führt die Geschäfte der Sektion. Vorstandsbeschlüsse sind mehrheitlich zu fassen.
  5. Der Vorstand berät die inhaltliche und organisatorische Arbeit. Die weiteren Mitglieder des Vorstands unterstützen die Sprecherin/den Sprecher bei der Umsetzung dieser Arbeit.
  6. Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlungen vor und lädt dazu mindestens zwei Wochen vor der geplanten Versammlung ein.
  7. Der Vorstand organisiert die Sektionsveranstaltungen und lädt die Sektionsmitglieder dazu ein.
  8. Der Vorstand erstellt über seine Tätigkeit und über die Verwendung der Sektionsmittel einen jährlichen Rechenschaftsbericht.

§ 5    Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Mitgliedern der Sektion „Methoden der Qualitativen Sozialforschung“ zusammen. Sie nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen und entlastet ihn.
  2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt. In der Regel findet sie im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Sektion statt.
  3. Die Mitgliederversammlung bestimmt die inhaltliche Ausrichtung der Sektionstätigkeit.
  4. Mitglied der Sektion ist, wer auf einer Mitgliederversammlung persönlich einen Aufnahmeantrag gestellt hat, der von den anwesenden Mitgliedern mit einfacher Stimmenmehrheit angenommen wurde. Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft in der Sektion (jederzeit) schriftlich durch Mitteilung an den Vorstand widerrufen.

§ 6    Sektionstagungen

  1. Sektionstagungen finden mindestens einmal im Jahr und öffentlich statt.
  2. Sektionstagungen werden allen Mitgliedern mindestens zwei Monate vor Beginn schriftlich angekündigt.

§ 7    Änderung der Geschäftsordnung

  1. Eine Änderung der Geschäftsordnung kann nur erfolgen, wenn ein diesbezüglicher Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der Sektion als eigenständiger Tagesordnungspunkt einer Mitgliederversammlung eingebracht wurde und diese dann den Änderungsantrag mit 2/3-Mehrheit befürwortet.
  2. Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss dem Vorstand spätestens 21 Tage vor der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form vorliegen, damit er als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden und fristgerecht mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt werden kann.
  3. Eine beschlossene Änderung der Geschäftsordnung wird zu Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam.

§ 8    Sonstige Bestimmungen

Es gilt die Wahl- und Verfahrensordnung der DGS.