Herzlich willkommen bei der Sektion Sozialpolitik in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS)!
Auf diesen Seiten finden Sie wichtige Informationen zu den Aktivitäten der Sektion. Suchen Sie nach aktuellen Publikationen und Veranstaltungen im Feld der soziologischen Sozialpolitikforschung? Interessieren Sie sich für ein Studium der Sozialpolitik an einer deutschsprachigen Universität? Promovieren Sie in diesem Bereich und suchen nach Gleichgesinnten? Wollen Sie vielleicht sogar zahlendes Mitglied der Sektion werden? Dann schauen Sie sich bitte um und nutzen Sie unser Angebot. Über Vorschläge bezüglich dessen Erweiterung freuen wir uns.
Prof. Dr. Ursula Dallinger
FB IV, Abteilung Soziologie
Lehrstuhl für Soziologie / Sozialpolitik
Universität Trier
54286 Trier
Tel.: +49 - 0651 2012610
E-Mail: dallinger(at)uni-trier.de
Prof. Dr. Sigrid Betzelt (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin)
Prof. Dr. Ursula Dallinger (Universität Trier) - Sprecherin
Prof. Dr. Thilo Fehmel (Duale Hochschule Gera-Eisenach)
Prof. Dr. Ute Klammer (Universität Duisburg-Essen)
Prof. Dr. Tanja Klenk (Universität Kassel)
Prof. Dr. Simone Leiber (Fachhochschule Düsseldorf)
Prof. Dr. Christoph Strünck (Universität Siegen)
Sie arbeiten auf dem Gebiet der soziologischen Sozialpolitikforschung oder sind als Praktiker/in oder Wissenschaftler/in an dieser interessiert? Sie wollen sich durch Tagungsbesuche, Vorträge, Organisation von Workshops oder Doktorand/innenseminaren an den Aktivitäten der Sektion beteiligen? Dann werden Sie Mitglied! Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft können Sie durch ein formloses Schreiben an den Sprecher der Sektion bekunden.
§ 1 Ziel der Sektion
Die Sektion „Sozialpolitik“ fördert im Rahmen der Zielsetzung der DGSdie Diskussion und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Sozialpolitikforschung in Methodik, Theorie und Empirie.
§ 2 Organe der Sektion und deren Aufgaben
(1)Organe der Sektion sind der Sektionssprecher/die Sektionssprecherin, der Vorstand und die Mitgliederversammlung der Sektion.
(2) Der Sprecher/die Sprecherin vertritt die Sektion gegenüber Vorstand und Konzil der DGS sowie im Außenverhältnis. Er/sie bereitet die Vorstandssitzungen vor.
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte der Sektion. Er berät über die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Sektion und erstellt einen jährlichen Rechenschaftsbericht über deren Tätigkeit und über die Verwendung der Sektionsmittel.
(4) Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen und entlastet ihn. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Sie findet einmal pro Jahr statt und zwar wechselweise im Rahmen der Jahrestagung der Sektion bzw. im Rahmen der Sektionsveranstaltung auf dem DGS‐Kongress.
§3 Wahl des Vorstands und des Sprechers/der Sprecherin
(1) Alle Mitglieder können bis eine Woche vor der Wahl Kandidaten und Kandidatinnen für den Vorstand benennen.
(2) Die Wahl des Vorstands und des Sprechers/der Sprecherin findet alle zwei Jahre im Rahmen der Mitgliederversammlung auf der Sektionsveranstaltung des DGS‐Kongresses statt. Mitglieder, die bei der Mitgliederversammlung nicht anwesend sind, haben die Möglichkeit, ihre Stimme vorab postalisch oder per E‐Mail abzugeben.
(3) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder soll in der Regel sechs Jahre nicht überschreiten.
(4) Die Zahl der Vorstandsmitglieder beträgt maximal sieben.
§ 4 Mitgliedschaft
Grundsätzlich können alle an der Förderung der Sektionsziele Interessierten Mitglied der Sektion werden. Voraussetzung ist ein formloser Antrag an den Sprecher/die Sprecherin des Vorstands so wie die Entrichtung einer jährlichen Gebühr. Die Gebührensätze sind nach der sozialen Situation der Mitglieder gestaffelt.
§ 5 Veranstaltungen der Sektion
(1) Sektionstagungen finden mindestens einmal im Jahr statt und sind öffentlich.
(2) In den Jahren, in denen ein DGS‐Kongress stattfindet, ersetzt die dort stattfindende Sektionsveranstaltung die verpflichtende Jahrestagung.
(3) Daneben können weitere Veranstaltungen aus dem Bereich der Sozialpolitik als Sektonsveranstaltungenstattfinden, sofern der Vorstand dem zustimmt.
§ 6 Änderung der Geschäftsordnung
Änderungen der Geschäftsordnung müssen bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung bei dem Sprecher/der Sprecherin der Sektion beantragt werden. Sie werden auf der Mitgliederversammlung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen.